Falcon8+ darf Österreichs Städte befliegen
Österreich erteilt dem Falcon 8+ Zulassung für Einsätze in Wien, Graz & Co.
Für Flugdrohnen gibt es bislang kein vereintes Europa. Zwar hat die Europäische Kommission in diesem Jahr Vorschriften zur Festlegung der technischen Anforderungen an Drohnen verabschiedet, doch bis zur Umsetzung in nationales Recht unterliegen Einsatz und Zulassung der Fluggeräte von Land zu Land verschiedenen Regeln. Die Zulassungsanforderungen sind in Österreich besonders hoch. Doch wegen seiner mehrfach vorgehaltenen Sicherheitsmerkmale hat der Intel Falcon8+ – Topcon Edition auch die höchsten Zulassungshürden problemlos überwunden.
Bis zur endgültigen Umsetzung der neuen EU-Drohnenverordnung darf jedes EU-Land eigene Drohnen-Gesetze und -Verordnungen erlassen. Gerade bei den gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung bestehen zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Zulassungsregeln in Österreich gelten als besonders strikt. Speziell die Sicherheitsanforderungen sind hier deutlich strenger als in anderen Ländern – besonders für Einsätze in dicht besiedelten Gebieten. Anders als in Deutschland sind die österreichischen Zulassungsanforderungen gestaffelt nach dem Besiedlungsgrad des vorgesehenen Einsatzgebiets. Für Einsatzflüge über dicht besiedelten Gebieten sind die Vorgaben so rigide, dass die österreichischen Behörden bis heute nur wenigen Flugdrohnen die entsprechende Zulassung erteilt haben – der Oktokopter Falcon8+ zählt seit kurzem dazu.
Das mit acht Rotoren ausgestattete UAV hat die Zulassungsprüfer überzeugt. Die wesentlichen Hürden waren die sehr hohen Sicherheitsstandards, die Österreich an Drohnen stellt. „Für eine Zulassung über dicht besiedelten Gebieten gilt das besondere Augenmerk der Austro Control den verbauten Sicherheitsmerkmalen, die redundant verbaut sein müssen“, berichtet Markus Drewes, Sales Representative Mass Data & UAV bei Topcon. Ganz konkret bedeutet das: Fällt ein sicherheitsrelevantes System aus, muss ein Ersatzsystem zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass die Drohne sicher fliegen und gefahrlos landen kann.
Das unbemannte Luftfahrzeug erfüllt die Anforderungen mit Bravour. „Es verfügt seit seiner Markteinführung über die nötigen sicherheitsspezifischen Voraussetzungen“, so UAV-Experte Drewes. „Selbst bei einem Ausfall von drei ihrer acht Rotoren, stürzt die Drohne nicht ab.“ Dem Falcon8+ genügen fünf Rotoren, um sich in der Luft zu halten und sicher auf den Boden zurückzukehren.
Auch die Energieversorgung des Oktokopters ist redundant verbaut. Die während eines Fluges benötigte Energie bezieht das UAV zwar aus beiden notwendigen Akkus, fällt aber ein Akku aus, reicht der verbliebene Akku aus, um sicher zu landen.
Mit der Zulassung kann die Drohne nun auch in Österreich dort zum Einsatz kommen, wo sie ihre Stärken bestens ausspielt – in städtischen Ballungsräumen. Seine Wendigkeit und sein präzises Flugverhalten machen den Falcon8+ zum idealen UAV für die Bauwerksinspektion sowie für die digitale Erfassung bestehender Gebäude. Seine Konstruktion ermöglicht es ihm, überhängende Bauteile von unten zu inspizieren und zu erfassen – was besonders häufig bei der Zustandserfassung von Brücken vorkommt.
Erst seit kurzem ist Topcon auf dem österreichischen Markt mit einem festen Vertriebspartner präsent. „Mit der Firma Sky Elements haben wir Anfang des Jahres einen Kooperationsvertrag geschlossen“, berichtet Drewes. Für Topcon ist die Alpenrepublik ein bedeutender Markt. Mit der Betriebszulassung für den Falcon8+ stößt Topcon in ein weiteres Geschäftsfeld des österreichischen Marktes vor.